Profitieren Sie von den zahlreichen Vorteilen der renommiertesten Fondsdomizile in der Karibik - British Virgin Islands, Cayman Islands und Anguilla.
Die karibischen Fondsdomizile eignen sich vor allem für Anlagestrategien, welche neben Long- auch direkte Short-Positionen eingehen wollen. Sie bieten einen grösseren regulatorischen Freiraum als die so genannten UCITS 3 Fonds, welche in der Regel in Dublin und Luxemburg domiziliert sind.
Die Vorteile der Fondsstandorte in der Karibik im Überblick:
British Virgin Islands
Domizil von mehr als 2’700 Fonds (Stand 1. Quartal 2008)
Niedrigere Kosten für Lizenzierungen und Services im Vergleich zu konkurrenzierenden Jurisdiktionen (z. B. Cayman Islands, Dublin, Channel Islands, Bermudas)
Je nach Fondsstruktur kann ein Fonds in 1 bis 6 Wochen lanciert werden
Keine direkte Besteuerung
Hohe Flexibilität bezüglich der möglichen Fondsstrukturen und Anlagestrategien
Cayman Islands
Erste karibische Offshore-Jurisdiktion, welche ein Investmentfonds-Gesetz erlassen hat (1993)
Marktführer im Fondsgeschäft in der Karibik
Domizil von über 65 % der weltweit existierenden Offshore-Hedge-Funds
Kotierung an der «Cayman Islands Stock Exchange» möglich
Fondsregistrierung innerhalb von 24 Stunden (nach vollständiger Einreichung der Dokumente)
Anguilla
Das Finanzdienstleistungszentrum von Anguilla wurde 1994 gegründet
Die Zahl der Finanzdienstleister, die sich auf der Insel niederlassen, steigt kontinuierlich
Je nach Fondsstruktur beträgt die übliche Gründungsdauer 1 bis 4 Wochen
Anerkennung im Schnellverfahren in maximal 24 Stunden möglich
Unser Leistungsangebot:
Offshore- und Onshore-Fonds
Gründung des Fonds in der Jurisdiktion Ihrer Wahl
Beantragung von Wertpapierkennnummern oder Börsenkotierung
Laufende Fondsadministration (Buchhaltung, NAV-Berechnungen, Gebührenberechnung und -überweisungen, Verarbeitung von Zeichnungen und Rücknahmen, etc.)
Investment Management (falls erwünscht mit Subcontracting an Investment Advisors)
Funktion des Registrars and Transfer Agents
Weitere
Depotstelle sowie Zahlstelle für Investmentfonds, professionelle Vermögensverwalter und institutionelle Anleger (Custodian- und Paying-Agent-Services)
Handel von Devisen, Wertpapieren und Edelmetallen für den Fonds
Leverage für Fonds unter bestimmten Rahmenbedingungen
Relevante Rechtsgrundlagen und Anforderungen:
British Virgin Islands
Der BVI Mutual Funds Act, 1996 (in der geänderten Fassung) reguliert sowohl die Investmentfonds als auch die Fondsleitungen, die in oder von den BVI aus operieren
Dem Gesetz unterliegen nur offene Fonds
Das Gesetz teilt die Fonds in drei Typen ein: Private Funds, professionelle Fonds, öffentliche Fonds
Cayman Islands
Dem Gesetz unterliegen nur offene Fonds
Das Gesetz teilt die Fonds in drei Typen ein: Lizenzierte Fonds, Verwaltungsfonds, Registrierte Fonds
Anguilla
Anguilla hat zur Schaffung der Fondsbestimmungen grösstenteils die Gesetze der BVI übernommen, weshalb nur geringe Abweichungen bestehen
Unsere Fondsgesellschaft ATU Fund Administrators (BVI) Limited besitzt in Anguilla den Status eines «Qualified Fund Administrator/Intermediary». Dieser Status erlaubt es uns, Fonds vor der tatsächlichen Anerkennung durch die Aufsichtsbehörden (im besten Fall innerhalb von 24 Stunden) operativ zu halten - sofern wir davon überzeugt sind, dass wir alle regulatorischen Anforderungen erfüllen können
Warum VP Bank?
Mit der Verwaltung von mehreren Hundert Fondslösungen sind wir ausgewiesene Spezialisten in der Gründung und Verwaltung von Fonds. Ihre Bedürfnisse definieren den Fondstyp, den Fondsplatz und den Zeitplan. Wir bieten Ihnen das nötige Know-how vor Ort und weltweit – so auch in den renommiertesten Fondsdomizilen der Karibik.