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Liechtenstein Disclosure Facility (LDF)




Allgemeine Informationen



Am 11. August 2009 unterzeichneten die Regierungen Liechtensteins und des Vereinigten Königreichs (UK) ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen (TIEA) sowie eine Absichtserklärung (MoU).



Das TIEA regelt den Informationsaustausch auf Anfrage und in eindeutig begründeten Fällen entsprechend den OECD-Standards.

Für Liechtensteins Kunden (mit einigen Ausnahmen) sieht dieses TIEA einen einmaligen Schutz vor Informationsaustausch vor, wenn es sich um Steuersachen handelt, die in britische Besteuerungszeiträume bis zum 31. März 2015 fallen.

Im MoU sind die Bedingungen für ein fünf Jahre dauerndes steuerliches Amtshilfe- und Compliance-Programm sowie für die besondere Offenlegungsmöglichkeit des Liechtenstein Disclosure Facility (LDF) festgelegt. Die gemeinsame Erklärung legt den Kontext und die Entwicklungsmöglichkeiten (Doppelbesteuerungsabkommen) für die Zukunft dar.

Der LDF ist ein massgeschneiderter Service zur Unterstützung der Prüfungen, mit denen Finanzintermediäre in Liechtenstein jene Personen ermitteln, die im Vereinigten Königreich steuerpflichtig sein könnten. Im Vereinigten Königreich ansässige Personen, die ihre Steuern in Zusammenhang mit Vermögens- und Kapitalanlagen in Liechtenstein nicht entrichtet haben, können ihre Steuerangelegenheiten dank der LDF sehr schnell und zu besonders günstigen Konditionen regeln – derzeit wahrscheinlich zu den besten Konditionen überhaupt. Die LDF beginnt am 1. September 2009 und endet am 31. März 2015.


Wer ist von der LDF-Vereinbarung betroffen?



Die Vereinbarung findet Anwendung für alle natürlichen und juristischen Personen, die im Vereinigten Königreich steuerpflichtig sind und Kapital- und Vermögensanlagen in Liechtenstein haben, z.B. Bankkonten/Depots, Unternehmen, Partnerschaften, Stiftungen, Betriebe, Trusts, Versicherungspolicen, die in Liechtenstein ausgestellt, abgeschlossen, gegründet, abgewickelt, eingetragen, verwaltet werden.


Wer darf am Programm teilnehmen?



Nicht nur bestehende Kunden von Liechtensteiner Finanzintermediären können an diesem Spezialprogramm zur Steuererklärung teilnehmen, das mit dem Vereinigten Königreich in Form des LDF vereinbart wurde, sondern auch neue Kunden, die zum Zeitpunkt der Offenlegung eine geschäftliche Beziehung zu einem Liechtensteiner Finanzintermediär aufweisen.


Für wen gilt die LDF?



UK-Steuerpflichtige Personen mit nicht deklarierten Vermögenswerten im Zusammenhang mit


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vorhandenen Aktiven in Liechtenstein oder

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Auslandsaktiven ausserhalb Liechtensteins, die jedoch zwischen dem 1. September 2009 und 31. März 2015 bedeutende Vermögenswerte oder Anteile an Vermögenswerten in Liechtenstein erworben haben.


Welches sind die Vorteile?



Die Steuerpflicht gemäss LDF ist begrenzt auf 10 Jahre im Gegensatz zur herkömmlichen 20-Jahres-Regel. Weitere Vorteile:


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Zinsrate und reduzierte Busse von nur 10 % auf nicht entrichtete Steuern.

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In der Regel Schutz vor Strafverfolgung aufgrund eines Steuerdelikts.

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Möglichkeit einer ersten anonymen Kontaktaufnahme mit der britischen Steuerbehörde (Her Majesty’s Revenue & Customs) vor Erstellen einer Steuererklärung.

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Gemäss den Bestimmungen der LDF ist die Erbschaftssteuer ebenfalls auf zehn Jahre begrenzt – eine bedeutende Vergünstigung bei geerbtem Vermögen.

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Steuern, die gemäss der Europäischen Richtlinie zur Zinsbesteuerung einbehalten wurden, sind anrechenbar.

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Statt der Berechnung der tatsächlichen Statt der effektiven Nachbesteuerung unter Anwendung der gültigen Steuersätze kann wahlweise die vereinfachte Option eines Pauschalsteuersatzes (CRO) von 40 % mit erheblichen Einsparungen bei der Erbschaftssteuer angewendet werden.


Können die Kunden bis 2015 warten, bis sie aktiv werden?



Obwohl das Programm bis zum 31. März 2015 läuft, ist es wichtig, jetzt tätig zu werden.
Es ist eine häufige Fehlannahme, dass Personen mit nicht deklarierten Vermögenswerten bis 2015 warten und dann eine Steuererklärung für den Zeitraum von zehn Jahren vor diesem Datum abgeben könnten. Wenn die Abgabe der Steuererklärung bis 2015 hinausgezögert wird, wäre der in der Steuererklärung zu erfassende Zeitraum der 6. April 1999 bis 5. April 2015 – es handelt sich nicht um ein fortlaufendes Zeitfenster über zehn Jahre.

Darüber hinaus sind einige der Hauptaspekte der LDF (die Option eines Pauschalsteuersatzes und die garantierte Busse von 10 %) nur für den Steuerzeitraum vom 6. April 1999 bis zum 5. April 2009 verfügbar. Danach gelten die normalen Steuerregelungen inklusive Anstieg des Höchststeuersatzes von 40 auf 50 % ab dem 6. April 2010.

Zudem ist die derzeitige Strafordnung im Vereinigten Königreich sehr viel stringenter, insbesondere im Hinblick auf Kapitalanlagen im Ausland, für die keine Steuererklärung eingereicht wurde. UK-Steuerpflichtige Personen mit nicht deklarierten Vermögenswerten, sollten in Erwägung ziehen, jetzt für alle Jahre bis einschliesslich 5. April 2009 eine LDF-Selbstdeklaration zu erstellen.

Daraus folgt, dass die Steuererklärung für 2009/10, die erst bis zum 31. Januar 2011 eingereicht werden muss, auf korrekter Grundlage erstellt und eingereicht werden kann, wodurch Bussen vermieden werden.


Wer nutzt derzeit die LDF?


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Personen, die ein Problem «geerbt» haben.

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Fachleute (z.B. Rechtsanwälte, Buchhalter) mit Kapitalanlagen im Ausland, denen die Gefahr einer Strafverfolgung droht.

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Personen mit nicht dokumentierten Gewinnen aus Handelsgeschäften, die Jahre zurückreichen.

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Steuerzahler, die durch die Steuerfahndung überprüft wurden, aber nicht alle Kapitalanlagen im Ausland angegeben haben.

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Ältere Menschen, die ihre Steuerangelegenheiten lösen möchten, damit künftige Generationen das Problem nicht erben.

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Personen, die ernsthaft in Sorge sind über das Vorhandensein ausländischer Kapitalanlagen und ihre Steuerangelegenheiten in Ordnung bringen möchten.

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Personen, die angesichts der Probleme bei der Aufnahme von Finanzmitteln in der aktuellen Wirtschaftslage eine «Kapitalspritze» im Vereinigten Königreich benötigen – entweder um Vermögenswerte zu kaufen oder um in ein britisches Unternehmen zu investieren.

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Treuhänder und Direktoren ausländischer Unternehmen, die ihre Erbschaftsangelegenheiten regeln möchten.


Wie kann die VP Bank helfen?



Die VP Bank unterstützt gerne ihre Kunden, die die Vorteile der LDF nutzen möchten und einen geeigneten, professionellen und nachhaltigen Service wünschen.
Die Kundenberater der VP Bank freuen sich auf Ihre Kontaktaufnahme.


Disclaimer



Die auf dieser Internetseite veröffentlichten Informationen und Meinungen dienen lediglich zu Informationszwecken und geben einen allgemeinen Überblick über die Vereinbarung zwischen Liechtenstein und dem Vereinigten Königreich, die Liechtenstein Disclosure Facility. Obwohl diese Informationen mit Sorgfalt erstellt wurde, übernimmt die VP Bank keine Gewährleistung für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit des Inhalts dieser Internetseite. Die Angaben auf dieser Seite stellen weder eine Rechts-, Finanz- oder Steuerberatung noch irgendeine andere Form von Beratung dar. Für Beratungen dieser Art wenden Sie sich bitte an Ihren professionellen Berater. Die VP Bank übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden jeglicher Art, inklusive direkter, indirekter oder Folgeschäden, die durch die Nutzung oder den Zugriff auf die auf dieser Seite veröffentlichten Informationen entstanden sein könnten.




Weitere Informationen







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Entwicklung internationale Steuerabkommen
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Liechtenstein Disclosure Facility - LDF (HM Revenue & Customs)
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LDF Factsheet (PDF, 49 KB)





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